
Privatflug vs. kommerzieller Flug
Neben kommerziellen Flügen bewerben wir auch private, nicht-kommerzielle Flüge auf Kostenteilungsbasis. Dabei können Privatpiloten mit PPL(H)-Lizenz Passagiere mitnehmen und die direkten Betriebskosten gleichmäßig auf alle Insassen aufteilen. Diese EASA-konforme Kostenteilung macht unvergessliche Flugerlebnisse für alle Beteiligten erschwinglich, während Sicherheitsstandards eingehalten werden - trotzdem weisen wir klar darauf hin, dass es unterschiedliche Sicherheitsstandards zwischen kommerziellen und privaten Flügen gibt (Siehe EASA Annex "Annex to Safety Charter non-commercial General Aviation" Artikel 1) !
Siehe anbei die Rechtsgrundlagen lt. EASA:
Gemäß der europäischen Verordnung (EU) Nr. 965/2012 ist die Kostenteilung bei zivilen Flügen ausdrücklich erlaubt. Privatpiloten dürfen ihre Flüge und die damit verbundenen Betriebskosten teilen, solange das eingesetzte Luftfahrzeug maximal sechs Personen inklusive Pilot befördert.
Die Kostenbeteiligung bezieht sich ausschließlich auf die unmittelbaren Flugkosten (z. B. Treibstoff, Landegebühren, Mietgebühren). Eine gewerbsmäßige Tätigkeit liegt nur dann vor, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Da dies bei Kostenteilungsflügen nicht der Fall ist, handelt es sich hierbei grundsätzlich um nichtgewerbliche Flüge.
Die Begrifflichkeit „auf Kostenteilungsbasis“ bedeutet, dass die Flugkosten gleichmäßig auf alle Insassen – einschließlich des Piloten – verteilt werden. Dabei ist es rechtlich unerheblich, welche Personen mitfliegen oder ob eine persönliche Beziehung zwischen Pilot und Passagieren besteht. Auch die Tatsache, dass solche Flüge aktiv beworben oder über spezielle Plattformen geteilt werden, ändert nichts am nichtgewerblichem Charakter.
Im Einklang mit der „Safety Charter for non-commercial General Aviation“ der EASA dürfen Kostenteilungsflüge beworben werden, sofern kein kommerzieller Gewinn erzielt wird. Alpine Flights hält sich bei der Bewerbung und Durchführung dieser Flüge konsequent an die Vorgaben des entsprechenden Annex-Dokuments der EASA Safety Charter. Siehe entsprechende EASA - ANNEX
Die von uns angegebenen Kosten für beworbene Flüge auf Kostenteilungsbasis berücksichtigen bereits die Kosten, welche anteilsmäßig vom Piloten zu tragen sind!
Ticketoptionen:
Sie haben die Wahl zwischen einem Einzelticket oder einem exklusiven Privatflug für bis zu 4 Personen.
- Einzelticket
Mit dem Erwerb eines Einzeltickets nehmen Sie an einem Gruppenflug teil, der aus insgesamt vier Passagieren besteht. Für diese Flüge werden von Alpine Flights feste Flugrouten und Termine vorgegeben. Sie erhalten rechtzeitig mehrere Terminvorschläge; wir bemühen uns, individuelle Terminwünsche zu berücksichtigen, können die Verfügbarkeit jedoch nicht garantieren. Sollten Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sein, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, an einem der nächsten verfügbaren Flüge teilzunehmen.
- Privatflug
Entscheiden Sie sich für einen Privatflug, steht Ihnen der gesamte Helikopter exklusiv für bis zu vier Personen zur Verfügung. Termin, Flugroute und individuelle Wünsche werden flexibel und ganz nach Ihren Vorstellungen mit Ihnen gemeinsam geplant. So genießen Sie maximale Flexibilität und ein persönliches Flugerlebnis ganz nach Ihren Wünschen.
